CLP Verordnung
Am 20. Januar 2009 trat die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Kraft. Es richtet die bestehenden EU-Rechtsvorschriften an das GHS-Harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) aus. Diese neue Verordnung über die Einstufung, Etikettierung und Verpackung ("CLP-Verordnung") trägt zum GHS-Ziel bei, daß die gleichen Gefahren in gleicher Weise auf der ganzen Welt beschrieben und etikettiert werden. Durch die Verwendung international vereinbarter Klassifizierungskriterien und Kennzeichnungselemente wird erwartet, daß sie den Handel erleichtern und zu globalen Bemühungen beitragen, Menschen und die Umwelt vor gefährlichen Auswirkungen von Chemikalien zu schützen.
Diese Klassifikationen sind nach Gefahr und nicht nach Risiko orientiert. Daher werden die Risiken minimiert, wenn das Produkt unter sorgfältiger Einhaltung der Gebrauchsanweisung behandelt wird. Die Einstufung bezieht sich auf das Produkt, so wie es in seinem Behälter verkauft wird, und gilt nicht für das behandelte Wasser (Pool oder Spa).
Nachfolgend finden Sie die aktuellen CLP Informationen unserer Produkte (Stand 01.01 2017).
Diese Klassifikationen sind nach Gefahr und nicht nach Risiko orientiert. Daher werden die Risiken minimiert, wenn das Produkt unter sorgfältiger Einhaltung der Gebrauchsanweisung behandelt wird. Die Einstufung bezieht sich auf das Produkt, so wie es in seinem Behälter verkauft wird, und gilt nicht für das behandelte Wasser (Pool oder Spa).
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